Gerechtigkeit
Anmeldungsdatum: 18.01.2007 Beiträge: 28
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Verfasst am: 19.05.2007, 21:20 Titel: Das Ende naht. Ich sehe den Sieg vorraus. |
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Verfasst am: 20.05.2007, 14:20
Titel: Über das Friedensangebot der EagleShooter
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Die abgeordnete Kommission des heiligen Ordens der Amet Ows-Tius hat getagt und folgenden, vorläufigen Entwurf zur Grundlage der Friedensverhandlungen zwischen dem Orden der Amet Ows-Tius und dem Clan der EagleShooter erarbeitet.
Beratet über diesen Vorschlag, wie auch der hohe Rat der Amet Ows-Tius solches tun wird. Sollte sich der hohe Rat dazu entschließen, dem Vertrag zuzustimmen, so werden wir euch an dieser Stelle darüber informieren. |
§1 Allgemeine und beidseitige Bedingungen
§1.1 Beide Seiten verpflichten sich dazu, mit durch Clantag gekennzeichneten keine aggressiven Handlungen gegen gekennzeichnete Schiffe der anderen Fraktion vorzunehmen. Die Prediger unter dem Schutz des heiligen Ordens sind wie die Flammenden Schwerter (Fl.S.d.Namens) zu behandeln.
§1.2 Ein Verstoß gegen die Bedingungen des Vertrags kann zum Anlass einer Aufkündigung genommen werden.
§2 Bedingungen an die EagleShooter
§2.1 Die EagleShooter leisten eine Reparationsleistung in Höhe von 5.000.000 Credits an den Orden der Amet Ows-Tius. Die Reparationszahlung wurde als Vorauszahlung vor Abschluss des Vertrages geleistet.
§2.2 Die EagleShooter haben das System Tau-31 zu meiden. Die Missachtung dieser Klausel führt zur Eröffnung des Feuers.
§2.4 Die EagleShooter kapitulieren öffentlich im Forum des DFLS.
§2.5 Die EagleShooter nehmen Abstand von ihrer von Frevelei gemäß §4.
§3 Vertragsabschluss
§3.1 Beiden Seiten wird eine siebentägige Frist eingeräumt, in der Beratungen möglich sind. Diese Frist gilt ab dem Zeitpunkt der Veröffentlichung des Vertragsentwurfs. Für die Dauer dieser Frist gilt ein Waffenstillstand gemäß §1.1.
§3.2 Der Vertrag ist gültig, wenn bevollmächtigte Vertreter beider Seiten ihre Zustimmung im Forum kundtun.
§3.3 Sollte es bei Ablauf der Frist nicht zu einer Einigung gekommen sein, gelten die Verhandlungen als gescheitert.
§3.4 Falls der Rat der Amet Ows-Tius ausdrücklich gegen die Annahme des Vertrages stimmt, erhalten die EagleShooter ihre geleisteten Reparationen zurück.
§4 Frevelei
§4.1 Als Frevel zählt gemäß den Richtlinien des heiligen Ordens der Amet Ows-Tius Häresie, Blasphemie, Nekromantie, Hexerei und sonstige Verstöße gegen den allgemeinen Ehrenkodex.
§4.2 Der Orden der Amet Ows-Tius behält sich das Recht vor, diese Liste bei Bedarf zu erweitern.
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Zum weiteren Verständnis des Paragraphen 4 folgt ein Auszug aus dem Werk der III. klerikalen Konferenz.
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Als Ketzer sei bekannt, wer sich in Wort oder Tat gegen das Werk oder die Regeln der heiligen Kirche wendet.
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Ein Häretiker ist, wer in mit unanständiger, respektloser oder drohender Rede an einen Angehörigen der Kirche oder des Glaubens herantritt.
Nekromanten benutzen die unheilige Magie oder andere Verfahren, um ihr Leben über die Zeit zu verlängern und sich neue, unheilige Kraft zuzuführen.
Hexenmeister trachten danach, sich durch unheilige Rituale und Artefakte Macht zu erschleichen, die den Sterblichen nicht vergönnt ist. Das göttliche Strafgericht wird herabkommen, und sie werden von Blitzen erschlagen und eingehen in die ewige Verbannung.
-Die Sprache der Heiden
Beschluss der III. klerikalen Konferenz des Ordens der Amet Ows-Tius |
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Darum kann keiner verborgen bleiben, der Unrechtes redet; und das Recht, das ihn bestrafen soll, wird ihn nicht verfehlen.
-Die alten Schriften, Weisheit 1.8 |
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